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Luftdichtheit der Gebäudehülle
Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16. November 2001 sind zu errichtende Gebäude ... so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist ...“

Im Einzelnen handelt es sich um Anforderungen an die

  • Dichtheit wärmeübertragender Umfassungsflächen
  • Fugendurchlässigkeit von Fensterflächen 
  • Dichtheit des gesamten Gebäudes
  • Anforderungen an Lüftungseinrichtungen (Mindestluftwechsel)

In der Regel wird eine Luftdichtheitsschicht raumseitig der Dämmebene und möglichst auch raumseitig der Tragkonstruktion angeordnet. Hierdurch wird unter anderem ein Einströmen von Raumluft in die Konstruktion verhindert. Die Anzahl der Stöße und Überlappungen ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Bereits bei der Planung ist die Anzahl der Durchdringungen, Fugen und Anschlüsse auf das notwendige Maß zu reduzieren. Durchdringungen sind mit geeigneter Anschlussmöglichkeit zu planen und anzuordnen.

Eine raumseitige Bekleidung als Luftdichtheitsschicht ist wegen häufiger Durchdringungen in der Regel nicht geeignet. Um die Anzahl der Durchdringungen zu reduzieren, sollten Installationsebenen für die Aufnahme von Installationen aller Art raumseitig vor der Luftdichtheitsschicht vorgesehen werden.


Prinzipskizze für eine umlaufende Luftdichtheitsschicht ohne Durchdringungen

Nach Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist das Bewusstsein für die Bedeutung der Beachtung der Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle schon deswegen gestiegen, weil nach der EnEV bei einem Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes in die Berechnung ein Bonus einfließen darf, der zu Ersparnissen bei der Ausführung des Wärmeschutzes und/oder der Anlagentechnik des Bauvorhabens führen kann.

Es stellt sich also die Frage, ob man die Luftdichtheit der Gebäudehülle nachweist und die damit verbundenen Kosten auf sich nimmt oder auf den o. g. Bonus im Nachweis nach EnEV verzichtet.


Prinzipskizze für Installationen (Installationsebene) ohne Durchdringung der Luftdichtheitsschicht

Zum Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle dient ein Blower-Door-Test. Bei genormten Bedingungen wird innerhalb der Gebäudehülle abwechselnd Überdruck bzw. Unterdruck erzeugt. Der dadurch entstehende Luftabfluss bzw. Luftzufluss kann gemessen werden. Bei dieser Gelegenheit kann festgestellt werden, ob sich der Luftwechsel im genormten Rahmen hält.



Blower-Door Anlage mit Lüfter und Messgeräten

Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Messmethode ist der Umstand, dass lokale Leckstellen in der Gebäudehülle nachgewiesen werden können. Häufig treten diese Leckstellen im Bereich von Anschlüssen verschiedener Bauteile auf (Beispiele Außenwand/Dachschräge, Fensteranschlüsse). Auch Installationsdosen können betroffen sein.

Der Nachweis dieser lokal auftretenden Leckstellen erfolgt unter den o. g. Messbedingungen durch „Handauflegen“, geeignete Messgeräte (Anemometer) oder den Einsatz der Infrarot-Thermografie.

Infrarot-Thermografie ist nur in der kalten Jahreszeit einsetzbar, da zur Erzielung von brauchbaren Messergebnissen eine deutliche Differenz zwischen Raumluft- und Außenlufttemperatur nötig ist.

Lokale Leckstellen der Gebäudehülle sind als Wärmebrücken zu werten. Sie verursachen nicht nur feuchtebedingte Schäden innerhalb von Außenbauteilen, sondern beeinträchtigen darüber hinaus Raumklima und Behaglichkeit („Zug“) in Aufenthaltsräumen.


Dachgaube: undichte Anschlüsse


Dachschrägen: undichte Anschlüsse


Dachflächenfenster: undichte Anschlüsse

 

 
Grußwort Umweltminister
Hans-Heinrich Sander
Niedersächsischer
Umweltminister
Es gibt viele Möglichkeiten, Energie ohne Komfortverlust einzusparen.
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