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Wärmeschutz am Dach

An Gebäuden (Neubauten) können die Anforderungen der EnEV variabel angewandt werden, explizite Anforderungen an Wärmeschutz, Materialwahl und konstruktiven Aufbau von Außenwänden ergeben sich nicht. Bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude (Altbauten) gelten dagegen nach Anhang 3 der EnEV definierte Anforderungen an den Wärmeschutz.

Zur Erinnerung: Neben Anforderungen an den Wärmeschutz gelten ebenso Anforderungen an den Feuchteschutz, an den Schallschutz sowie an den Brandschutz.

Man unterscheidet beim geneigten Dach zwei Arten der Wärmedämmung.

Dämmung der Dachschräge und der Giebelwände beim ausgebauten, beheizten Dachgeschoss und Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn der Dachraum nicht genutzt oder lediglich als Abstellraum verwendet und daher nicht beheizt wird.

Wie andere Außenbauteile muss das Dach standsicher ausgeführt werden sowie Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Brandschutz gewährleisten.

Von außen ist das Dach u. a. Niederschlägen, Wind, Sonneneinstrahlung und Temperaturschwankungen ausgesetzt, aus dem Gebäudeinneren vor allem dem Wasserdampf in der Raumluft, der von den Nutzern erzeugt wird, sowie schwankenden Raumlufttemperaturen.

Wärmedämmung der Dachschräge (hinterlüftet)

Die Wärmedämmung geneigter Dächer kann oberhalb der Dachsparren, zwischen den Sparren, unterhalb der Sparren sowie zwischen und unterhalb der Sparren erfolgen.

Am Beispiel Feuchtigkeitsschutz wird die Funktion der einzelnen Schichten im Folgenden aufgezeigt:

Die Dachhaut (z. B. Dachsteine auf Lattung und Konterlattung) leitet die anfallenden Niederschläge in die Dachrinne ab. Zum Schutz gegen Flugschnee und Schlagregen bedarf es zusätzlicher Maßnahmen. Ein Unterdach bildet daher eine zweite Sperrebene, die Restfeuchtigkeit, wie z. B. eingedrungenen Schlagregen und Flugschnee, ebenfalls in die Dachrinne ableiten kann. Unterdächer bestehen z. B. aus Dachpappe auf Holzverschalung oder aus Unterspannbahnen aus Kunststoff.

Zwischen Dachhaut und Unterdach sorgt ungehinderte Lüftung (während der Heizperiode kalte, feuchtearme Außenluft) dafür, dass die Bauteile immer wieder austrocknen können.

Die Wärmedämmschicht muss so ausgeführt werden, dass sie erstens fugenfrei an den begrenzenden Bauteilen (z. B. den Sparren) anliegt und dass sie sich zweitens nicht aufwölbt, damit die Luftschicht zwischen Wärmedämmschicht und Unterdach nicht versperrt wird.

Warme, feuchte Luft aus dem Gebäudeinneren wird während der Heizperiode durch eine Dampfsperre, davon abgehalten, in die Wärmedämmschicht des Daches einzudringen. Die Dampfsperre muss daher stets auf der warmen Seite der Wärmedämmschicht angeordnet werden, damit sie ihren Zweck erfüllen kann.

Es ist grundsätzlich erforderlich, die Dampfsperre/Luftdichtheitsschicht durch eine innen liegende Schutzschicht, z. B. Gipskartonplatten, zu sichern.

Luftdichtheitsschichten bestehen in der Regel aus vollflächig verlegten Kunststofffolien. Ihr Einsatz erübrigt sich, wenn die darunter liegende Schutzschicht als winddicht angesehen werden kann. Als winddichte Schutzschichten gelten z. B. sauber verfugte Ausbauplatten, nicht jedoch Holzverschalungen aus Nut- und Federbrettern.

Eine zweite Luftschicht (Hinterlüftung) zwischen Wärmedämmschicht und Unterdach sorgt dafür, dass Tauwasser und durch die Unterspannbahn eingedrungene Feuchtigkeit verdunsten kann und abtransportiert wird.

Gegenüber der Wärmedämmung des geneigten Daches zwischen den Sparren hat sowohl die Wärmedämmung über als auch unter den Sparren den Vorteil, dass die Sparren keine Wärmebrücke bilden. Bei gleicher Dämmschichtdicke kann daher eine wesentlich bessere Dämmwirkung erzielt werden.


Wärmedämmung der Dachschräge (nicht belüftet)

Es handelt sich um Dächer mit nicht belüfteter Dachdeckung und einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht unterhalb der Wärmedämmschicht. Bei nicht belüfteten Dächern mit belüfteter oder nicht belüfteter Dachdeckung und äußeren diffusionshemmenden Schichten kann erhöhte Baufeuchte oder später z. B. durch Undichtheiten eingedrungene Feuchte nur schlecht oder gar nicht austrocknen.

Vereinfacht ausgedrückt bedeuten diese Bestimmungen, dass raumseitig (innenseitig) der Wärmedämmschicht der Dachschräge eine Dampfsperre anzubringen ist und dass oberhalb der Wärmedämmschicht angeordnete Folien allenfalls die Dampfdichtigkeit von Dampfbremsen aufweisen dürfen.

Dämmung der obersten Geschossdecke bei nicht ausgebauten Dachraum

Wird der Dachraum nicht oder nur als unbeheizter Abstellraum genutzt und ist auch für die Zukunft kein Ausbau des Dachgeschosses geplant, wird anstelle der Dachschrägen die oberste Geschossdecke gedämmt.

Die Geschossdecke hat eine kleinere Fläche als die Dachschrägen; zusätzlich entfällt der Wärmeschutz an den Giebelwänden. Diese Maßnahme kann gut in Eigenleistung durchgeführt werden.

Auf Holzbalkendecken muss unter der Wärmedämmschicht eine Tragschicht z. B. aus Spanplatten angeordnet werden. Soll der Dachraum ungenutzt bleiben, genügt es, für den Zugang zu den Schornsteinreinigungstürchen, Dachfenstern, Antennen usw. einfache Laufstege aus Brettern oder Spanplatten zu verlegen.

Dachraum als Abstellraum genutzt

Wird der Dachraum als Abstellraum genutzt, muss über der Wärmedämmung eine tragfähige, begehbare Fußbodenfläche erstellt werden. Über der fugendicht verlegten Wärmedämmschicht (Mineralfasern zwischen Kanthölzern) wird eine begehbare Abdeckung, aus Holzspanplatten (Nut und Feder) oder Fertigestrichplatten, verlegt.

Flachdächer

Man unterscheidet nicht durchlüftete Dächer (Warmdächer) und durchlüftete Dächer (Kaltdächer).

Flaches Warmdach, nachträglich wärmegedämmt

Die Tragkonstruktion nicht belüfteter Dächer (Warmdächer) reicht von Stahlbetonplatten bis zu Stahltrapez-Profildächern.

Auf die tragende Decke wird erst ein Bitumen-Voranstrich aufgebracht. Dann wird eine Dampfsperrschicht mit darunter liegender Dampfdruckausgleichsschicht verlegt. Darauf folgt die Wärmedämmschicht mit einer darüber liegenden Dampfdruckausgleichsschicht. Darauf wird die Dachhaut geklebt. Das Aufschwimmen der Dämmplatten wird durch Plattenbeläge oder Kiesschichten verhindert.

Flaches Kaltdach, nachträglich wärmegedämmt

Beim Kaltdach ist die tragende Konstruktion mit der Wärmedämmung von der wetterschützenden Dachhaut durch einen größeren Luftzwischenraum getrennt. Die Durchlüftung des Dachraumes muss auch nach dem Einbringen der Dämmung einwandfrei funktionieren. Unter der Wärmedämmung des Kaltdaches muss eine Dampfbremse liegen.

 

 
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Hans-Heinrich Sander
Niedersächsischer
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